DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM FÜHRERSCHEIN

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WARUM EINE 125er...?

  • weil 125 cm3 Motorräder und Roller Spass machen, emotional aufregend sind, ein Gefühl von Freiheit vermitteln und eine hohe Mobilität und Flexibilität im Arbeits- und Freizeitbereich ermöglichen.
  • weil 125 cm3 Motorräder und Roller nützlich sind und die vielfältigen Vorzüge von Nutz- und Hobbyfahrzeugen kombinieren, sei es als kostengünstiges Transportmittel für Arbeits- oder Schulweg oder als attraktives Fahrzeug für Freizeit und Ferien.
  • weil 125 cm3 Motorräder und Roller logistisch und wirtschaftlich eine interessante Alternative zum Öffentlichen Verkehr darstellen, insbesondere in verkehrstechnisch mangelhaft erschlossenen, ländlichen Gebieten.
  • weil 125 cm3 Motorräder und Roller dank modernster Technik wenig Treibstoff verbrauchen und mit niedrigen Anschaffungs- und Unterhaltskosten überzeugen.
  • weil 125 cm3-Motorräder und Roller saubere und moderne Viertakt-Motoren besitzen. Verbrauch, Abgas- und Lärmemissionen der Neufahrzeuge sind vergleichsweise niedrig und auf dem aktuellsten Stand.
  • weil 125 cm3-Motorräder und Roller in der EU seit Jahren ab 16 Jahren zugänglich und sehr beliebt sind. Das Angebot ist deshalb gross, vielfältig und auf dem modernsten Stand der Technik (einfache Bedienung, hochwertige Ausstattung, ABS- oder CBS-Bremsen)

DIE WICHTIGSTEN
FRAGEN UND ANTWORTEN
ZUM FÜHRERSCHEIN

Du bist mindestens 16 Jahre alt und möchtest den Start in die Motorrad- und Rollerwelt wagen?
Ab dem 1. Januar 2021 darfst Du neu auf ein Motorrad oder einen Roller mit maximal 125 cm3und 11 kW (15 PS) steigen.

Was ändert sich am 1. Januar 2021?

  1. Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Jugendliche im Alter von mindestens 16 Jahren mit maximal 11 kW (15 PS) starken Motorrädern und Rollern der Führerschein-Kategorie A1 (125 cm3) zur Arbeit und zur Schule fahren und diese auch für Freizeitaktivitäten nutzen. Dafür benötigen sie den Führerausweis der Unterkategorie A1.
  2. Der Führerausweis der Unterkategorie A1 Kleinmotorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h kann bereits im Alter von 15 Jahren erworben werden. Die Beschränkung auf 45 km/h wird nicht im Führerausweis eingetragen, sondern über das Geburtsdatum auf dem Führerausweis kontrolliert. Beim Erreichen des Alters von 16 Jahren kann ohne praktische Prüfung in die Unterkategorie A1 (max. 125 cm3, max. 11 kW/15 PS) gewechselt werden

Wie komme ich als Neueinsteiger zum Führerschein der Kategorie A1 (Motorräder und Roller bis maximal 125 cm3 und 11 kW/15 PS)?

Komplette Neueinsteiger müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Sie müssen einen Sehtest vorweisen, einen Verkehrskundekurs und einen Nothelferkurs absolvieren sowie eine Theorieprüfung ablegen. Nach Erhalt des Lernfahrausweises müssen innerhalb von vier Monaten 12 Stunden Grundschulung in einer Fahrschule absolviert werden. Danach wird der Lernfahrausweis automatisch um ein Jahr verlängert und der Inhaber ist zur praktischen Fahrprüfung zugelassen. Die praktische Grundschulung von 12 Stunden ist unbeschränkt gültig und muss für alle Kategorien nur einmal absolviert werden.

Ich bin bereits 16 Jahre alt und im Besitz der bisherigen Kategorie AM (aktuell Kleinmotorräder bis 30 km/h, ab 2021 Fahrzeuge bis max. 50 cm3 oder 4 kW und max. 45 km/h). Muss ich erneut eine Prüfung ablegen?

Ja. Sehtest, Nothelferkurs, Verkehrskundekurs, Theorieprüfung, 12-stündige praktische Grundschulung und praktische Prüfung sind für die Unterkategorie A1 zwingend vorgeschrieben.

Muss ich, nachdem ich das 18. Lebensjahr erreicht habe, beim Wechsel in die nächsthöhere Kategorie A beschränkt (bis max. 35 kW/48 PS) erneut eine praktische Prüfung ablegen?

Ja. Die Theorieprüfung und die unbeschränkt gültige praktische Grundschulung müssen hingegen nicht nochmals absolviert werden.

Muss ich für jede neue Führerausweis-Kategorie eine praktische Prüfung ablegen?

Nein. Beim Übergang von der Unterkategorie A1 Kleinmotorrad (ab 15 Jahren) zu Unterkategorie A1 (ab 16 Jahren, max. 125 cm3, max. 11 kW/15 PS) ist keine praktische Prüfung notwendig. Vorausgesetzt, man fängt mit A1 an, sind bis zur unlimitierten Kategorie A insgesamt 3 praktische Prüfungen zu absolvieren.


Kann ich später, wenn ich das 18. Lebensjahr erreicht haben werde, nach der Unterkategorie A1 (125 cm3, 11 kW/15 PS) direkt in die unlimitierte Klasse A aufsteigen?

Nein. Ab 2021 muss – egal welchen Alters und welche Führerscheinkategorien bereits vorhanden sind – immer zuerst zwei Jahre lang mit dem Führerausweis der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW/48 PS) gefahren werden und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Für den nachfolgenden Aufstieg in die unlimitierte Kategorie A muss erneut ein Lernfahrausweis bestellt und eine praktische Prüfung absolviert werden.


Ich bin mehr als 18 Jahre alt und bereits im Besitz der Kategorie B (Auto). Muss ich für die Kategorie A1 (Motorräder und Roller bis maximal 125 cm3 und 11 kW/15 PS) eine zusätzliche Prüfung ablegen?

Nein. Der Inhaber der Kategorie B kann die Unterkategorie A1 auch unter dem neuen Recht prüfungsfrei erhalten, muss aber die 12 Stunden praktische Grundschulung absolvieren.

Endlich 16 – ab auf die Strasse!

DAS 125CM3 ABC

Angebot: Das 125er Angebot ist sehr gross, extrem vielfältig und durchwegs auf dem modernsten Stand der Technik (einfache Bedienung, hochwertige Ausstattung, ABS-Bremsen). Der Grund für die breite Marken- und Modell-Palette liegt darin, dass 125 cm3-Motorräder und Roller in Deutschland, Italien, Frankreich und andern EU-Ländern bereits seit Jahren ab 16 Jahren zugänglich und dort sehr beliebt sind. In einigen Ländern, darunter auch die Schweiz, dürfen zudem Autofahrer nach dem Besuch eines praktischen Fahrkurses, jedoch ohne zusätzliche Prüfung, auf 125er Motorräder und Roller steigen.

Bekleidung: Ein ECE-geprüfter Helm, Leder- oder Textiljacke, Handschuhe und festes Schuhwerk sind auch bei 125ern ein absolutes Muss. Das Angebot ist vielfältig, der Fachhandel bietet speziell für die junge Generation optisch und technisch hochwertige Bekleidung zu vernünftigen Preisen an. Eine Beratung durch eine Fachperson wird wie beim Fahrzeugkauf dringend empfohlen.

Cool: Ein 125er Motorrad oder Roller ist eine coole Sache; ein hoher Spassfaktor ist garantiert, hinzu kommen hohe Bewegungsfreiheit und günstiger Unterhalt.

Damen: Heute wird klassenunabhängig fast ein Drittel aller Neufahrzeuge an Frauen verkauft. Entsprechend bietet die Industrie Modelle mit niedriger oder anpassbarer Sitzhöhe an. Eine Beratung durch eine Fachperson wird wärmstens empfohlen, damit der Traum vom Fahren nicht zum nervtötenden Spitzentanz wird. Auch bei der Bekleidung ist das frauenspezifische Angebot des Fachhandels breit und attraktiv.

Elektronik: Moderne 125er Motorräder und Roller sind «wie die Grossen» mit elektronischen Benzineinspritzungen und ECU-gesteuertem Motormanagement ausgestattet. Das bedeutet niedrigen Verbrauch und optimale, der Neuzeit angepasste Abgas- und Lärmemissionen.

Führerschein: Neueinsteiger müssen zur Erlangung des Führerscheins der Unterkategorie A1 mindestens 16 Jahre alt sein. Sie müssen Sehtest, Verkehrskunde- und Nothelferkurs absolvieren sowie eine Theorieprüfung ablegen. Nach Erhalt des Lernfahrausweises müssen innerhalb von vier Monaten 12 Stunden praktische Grundschulung in einer Fahrschule absolviert werden. Danach wird der Lernfahrausweis um ein Jahr verlängert und der Inhaber ist zur praktischen Fahrprüfung zugelassen. Die praktische Grundschulung von 12 Stunden ist unbeschränkt gültig und gilt für alle nächsthöheren Kategorien.

Geschwindigkeit: Ein 125er Motorrad oder Roller darf maximal 11 kW (15 PS) leisten. Damit sind je nach Modell und Umgebung 100 bis 120 km/h Topspeed erreichbar. Die Fahrzeuge sind für Autobahn und Schnellstrassen zugelassen.

Helm: Helme, die nicht der gültigen ECE-Norm entsprechen, sind für den Strassenverkehr nicht zugelassen. Geschlossene (Vollvisier)-Helme besitzen grundsätzlich einen wesentlich höheren Schutzfaktor als unten offene (Jet)-Helme. Der Branchenverband motosuisse empfiehlt bei der Helmwahl eine Beratung durch eine Fachperson und grundsätzlich die Wahl eines qualitativ hochwertigen Kopfschutzes.

Internetkauf: Das Internet ist ein fester Bestandteil unseres Alltages geworden. Wir empfehlen aber gerade bei Fahrzeugen und Zubehörteilen den Kauf über den Fachhandel. Die Motorrad- und Rollerhändler beraten dich individuell und verkaufen nur Produkte, die geprüft und sicher sind. Sollte es einmal technische Probleme oder Rückrufe geben, übernehmen sie die Garantiearbeit. Die Beratung des Fachhandels ist auch bei Bekleidung immer wertvoll. Dein Motorradhändler berät dich, damit du bestens geschützt bist und die optimale Passgrösse hast. Diese individuelle Beratung kann der Internethandel nicht bieten.

Kosten: Für die Ausbildung der Führerschein Unterkategorie A1 müsssen 800 bis 1200 Franken budgetiert werden (Sehtest, Verkehrs- und Nothelferkurse, Lernfahrausweis, praktische Fahrkurse, theoretische und praktische Prüfung). Ein ähnlicher Betrag wird für die Schutzkleidung (Helm, Stiefel, Jacke, Hose, Handschuhe) fällig. Neue Motorräder und Roller mit 125 cm³ sind bereits für rund 2500 Franken zu haben, qualitativ und fahrleistungsmässig überzeugende Motorräder gibt’s ab 3500 Franken. Hinzu kommen die Kosten für Steuern und Versicherung sowie für Zulassung und Kennzeichen (je nach Kanton unterschiedlich).

Lernfahrausweis: Nach Erhalt des Lernfahrausweises müssen innerhalb von vier Monaten 12 Stunden praktische Grundschulung in einer Fahrschule absolviert werden. Danach wird der Lernfahrausweis um ein Jahr verlängert und der Inhaber ist zur praktischen Fahrprüfung zugelassen.

Marken: Die meisten der im Branchenverband motosuisse integrierten Motorrad- und Rollerimporteure bieten attraktive und breit gefächerte 125er Modellpaletten an. Dazu gehören: Aprilia, Beta, Daelim, F.B. Mondial, Honda, Husqvarna, Kawasaki, Kymco, KTM, Peugeot, Piaggio, Suzuki, Sym, Vespa, Wottan, Yamaha, Zontes.

Occasion: Der Occasionsmarkt für 125er Motorräder ist wegen der Neueinführung der Zulassung ab 16 Jahren ab 2021 noch unbedeutend. Zu beachten gilt, dass auch die Beschränkung auf 11 kW (15 PS) neu ist und ältere Modelle teilweise mit höherer Leistung homologiert worden und deshalb nicht ab 16 Jahren zugänglich sind. Zudem sind seit 2018 ABS-Bremsen oder ein Kombi-Bremssystem zwingend vorgeschrieben.

Neufahrzeug: Neue Motorräder und Roller mit 125 cm³ sind bereits für rund 2500 Franken zu haben. Für qualitiativ und fahrleistungsmässig überzeugende Motorräder sollten jedoch mindestens 3500 Franken gerechnet werden.

Pflege: Abgesehen vom Schmieren und Spannen der Antriebskette (nur bei Motorrädern) brauchen moderne Motorräder und Roller ausserhalb der vorgegebenen Wartungsintervalle wenig technische Aufmerksamkeit. Änderungen am Fahrzeug, insbesondere am Triebwerk, sind angesichts des hohen technischen Standards nicht zu empfehlen und können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie des Garantie- und Versicherungsschutzes führen. Mit dem Anbau von homologiertem Zubehör sollte die Fachwerkstatt beauftragt werden.

Qualm: Dank Viertakt-Technik und hochwertigen, elektronischen Benzineinspritzungen sind die Zeiten der früheren Rauchfahnen von 50er-Zweitakt-Motorrädern Vergangenheit. Moderne 125er Motorräder und Roller sind extrem verbrauchs- und schadstoffarm, pro 100 Kilometer werden je nach Einsatzgebiet und Fahrweise nur 2 bis 3 Liter Treibstoff verbrannt.

Reifen: Genauso wie beim Fahrzeug selbst bietet der Markt qualitiativ hochwertige Reifen für alle Segmente an. Angesichts der beschränkten Motorleistung glänzen diese Reifen trotz guter Nass- und Trockenhaftung auch mit hohen Laufleistungen mit entsprechend niedrigen Kosten.

Segmente: Ob voll verschalter Sporttöff, hip gestyltes Naked Bike ohne Verkleidung, braver Alltagstöff, reisetauglicher Geländehüpfer (Enduro) oder gemütliche Sänfte (Cruiser): wie bei den grossen Motorrädern ist das Angebot auch bei den 125ern gross und bietet für jeden Anspruch das passende Modell. Auch bei den Rollern, die heute alle mit Schaltautomatik ausgerüstet sind, kann zwischen Sport-, Alltags-, Touren- oder hippen Design-Rollern gewählt werden.

Training: Diverse Fahrschulen und Ausbildungszentren bieten zusätzliche Aus- und Weiterbildungskurse für jede Fahrstufe und jedes Fahrkönnen an. Empfehlenswert!

Verwendungszweck: Mann/Frau sollte sich bei der Wahl des Motorrads oder Rollers nicht ausschliesslich von den Augen und dem Portemonnaie steuern lassen. Natürlich muss das Fahrzeug gefallen und finanzierbar sein, aber mindestens so wichtig sind die Art und Weise der Verwendung, ob vorwiegend im Alltag oder nur bei Sonnenschein gefahren wird, ob man eher in urbaner oder ländlicher Umgebung unterwegs ist, ob allein oder zu zweit gefahren wird oder wie es mit den körperlichen Voraussetzungen steht. Neben einer ausgiebigen Sitzprobe ist die Beratung durch eine Fachperson unerlässlich.

Werterhalt: Bei korrekter Einhaltung der Wartungsintervalle, fahrzeuggerechtem Einsatz und etwas Pflege sind beim Aufstieg in die nächsthöhere Kategorie (Motorrad A beschränkt) anständige Wiederverkaufspreise erzielbar. Angesichts der in der Schweiz noch jungen Fahrzeugkategorie (125er sind erst ab 2021 ab 16 Jahren zugänglich) ist zudem das Angebot im Occasionsmarkt noch gering und eine wachsende Nachfrage wahrscheinlich.

X-beliebig sollte man sein 125er Motorrad oder Roller nicht wählen. Insbesondere rät der Branchenverband motosuisse von Internet-Käufen zu sensationell niedrigen Preisen ab. Ähnlich wie in der Fahrradbranche können sich im Markt unbekannte Billig(st)produkte rasch in kostenintensive Dauerbaustellen verwandeln, die von den offiziellen Markenhändlern nur ungern entgegen genommen werden.

Youngster: 125er Fahren ist ab 1. Januar 2021 bereits für Jugendliche ab 16 Jahren möglich. Dafür wird der Führerausweis der Unterkategorie A1 benötigt. Die Motorräder und Roller dürfen maximal 11 kW (15 PS) leisten.

Zu zweit: Fast alle modernen 125er Motorräder und Roller sind – nach bestandener praktischer Prüfung – auch für den Zweipersonenbetrieb zugelassen. Damit erhöht sich die Attraktivität dieser Klasse zusätzlich. Wer noch mit dem «L» unterwegs ist, also die praktische Prüfung noch nicht bestanden hat, darf nur Personen mitführen, die bereits im Besitz dieser Führerschein-Kategorie sind.

Du möchtest mit Vespa fahren beginnen? Wir haben dir ein coole Pakete zusammengestellt.

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Quelle: motosuisse

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